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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Gültig
ab 1.1.2005
1. Vertragsabschluss
Ihre Anmeldung für eine Veranstaltung bei alstertal-coaching
ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt durch Übersendung
an alstertal-coaching bzw. bei mündlichen Absprachen durch
die Auftragsbestätigung zustande.
2. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen umfassen ausschließlich die Veranstaltungsbeschreibungen
von alstertal-coaching, sowie die Angaben in der Auftragsbestätigung.
Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung.
3. Bezahlung
Nach Übersendung der Anmeldung überweisen Sie bitte die
darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Teilnahmepreis
angerechnet. Wenn die Vorauszahlungstermine nicht eingehalten werden,
kann die entsprechende Leistung abgesagt werden, ohne dass die Verpflichtung
zur Zahlung für bereits entstandene Kosten oder geleistete
Arbeiten erlischt.
Bei weniger als 24h vor Terminbeginn abgesagten Einzelstunden entsteht
ein Ausfallhonorar von 100%. Solange keine Kostenzusage von anderer
Stelle vorliegt, gilt bei Einzelsitzungen der Coachee als Schuldner
des Coaching-Honorars. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird
das Honorar jeweils in bar nach jeder Sitzung entrichtet.
4. Leistungsänderungen
Leistungsänderungen durch alstertal-coaching, die nach Zustandekommen
des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände,
die zur Leistungsänderung führen, von alstertal-coaching
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und
soweit die Änderung nicht erheblich und für den Kunden
zumutbar sind. alstertal-coaching hat dem Kunden Änderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären
5. Rücktritt durch den Kunden
Grundsätzlich sind Seminarbuchungen immer verbindlich. Erstattungen
können auf Kulanzbasis erfolgen. In jedem Falle sind Drittleisterkosten
und bereits entstandene Leistungen von alstertal-coaching zu bezahlen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der
Teilnahme oder vorzeitige Beendigung, z.B. durch schlechtes Wetter
bzw. auf Wunsch des Kunden) nicht in Anspruch genommen, so behält
sich alstertal-coaching den Anspruch auf den Gesamtpreis vor. Für
einzelne ausgefallene Leistungen kann alstertal-coaching eine Erstattung
gewähren.
7 Kündigung
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Veranstaltung den Teilnahmevertrag kündigen:
7.1. Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet
unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so
behalten wir auch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; es wird
aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
7.2. Wir kündigen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering
ist, daß die uns entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung
, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten
würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir
die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen
und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet
haben. Den eingezahlten Teilnahmepreis erhalten Sie unverzüglich
zurück. Zusätzlich erstatten wir pauschal Ihren Buchungsaufwand,
sofern Sie von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt (betrifft insbesondere Wetterereignisse),
kann alstertal-coaching die Durchführung von Leistungen verweigern
(z.B. Betreten eines Waldes nach Sturm). Die Leistung gilt dennoch
als erbracht. Auch Beinträchtigungen von Leistungen durch Wetterereignisse
berechtigen zu keiner Rückerstattung. Zusätzliche Transportkosten
wegen höherer Gewalt sind vom uftraggeber zu tragen. .
9. Haftung von alstertal-coaching
9.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen, insbesondere im Bereich
Outdoor und Natur, können mit besonderen Risiken verbunden
sein; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
9.2 alstertal-coaching beschränken ihre Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund,
auf den dreifachen Gesamtpreis.
9.3 alstertal-coaching als auch deren Erfüllungsgehilfen haften
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht
für Körperschäden.
9.4 Die Haftung für Folgekosten des Auftraggebers bei der Absage
einer Veranstaltung durch alstertal-coaching wird ausgeschlossen.
10. Alkohol und Drogen, gesundheitliche Probleme,
Mitwirkungspflicht
10.1 Die Teilnehmer aller Veranstaltungen verpflichten
sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Mittel,
die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu stehen.
Bei Verstößen hiergegen ist alstertal-coaching berechtigt,
ohne Einhaltung einer Frist nach 7.1 zu kündigen.
10.2 Vor der Veranstaltung muss der Trainer der Firma
alstertal-coaching über gesundheitliche Probleme und etwaige
Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Asthma,
Phobien oder Depressionen) informiert werden. In diesen Fällen
sollte die Teilnahme unbedingt mit Ihrem Hausarzt abgesprochen sein.
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Firma alstertal-coaching
berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Für diese Fälle gilt Nr. 8 dieser allgemeinen Teilnahme-
und Geschäftsbedingungen.
10.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich den Trainern der Firma alstertal-coaching zur
Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
11. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer
nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
12. Gewährleistung, Verjährung
Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen
ihrer Geltendmachung sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich
nach den Vorschriften des Reisevertrages im BGB. Weitergehende Rechte
der Teilnehmer sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur
Folge.
14. Gerichtsstand / Recht
Der Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Hamburg. Für alle Verstaltungen
von alstertal-coaching gilt deutsches Recht.
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