AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Gültig ab 1.1.2012

1. Vertragsabschluss
Ihre Anmeldung für eine Veranstaltung bei alstertal-coaching (alstertal-coaching ist in diesen AGB identisch mit DP Christian Hemschemeier) ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt durch Übersendung an alstertal-coaching bzw. bei mündlichen Absprachen durch die Auftragsbestätigung zustande.

2. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen umfassen ausschließlich die Veranstaltungsbeschreibungen von alstertal-coaching, sowie die Angaben in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3. Bezahlung
Nach Übersendung der Anmeldung / Buchung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Teilnahmepreis angerechnet. Wenn die Vorauszahlungstermine nicht eingehalten werden, kann die entsprechende Leistung abgesagt werden, ohne dass die Verpflichtung zur Zahlung für bereits entstandene Kosten oder geleistete Arbeiten erlischt.
Bei weniger als 24h vor Terminbeginn abgesagten Einzelstunden entsteht ein Ausfallhonorar von 100%. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt bei Einzelsitzungen der Coachee als Schuldner des Coaching-Honorars. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar jeweils in bar nach jeder Sitzung entrichtet.

4. Leistungsänderungen
Leistungsänderungen durch alstertal-coaching, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von alstertal-coaching nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderung nicht erheblich und für den Kunden zumutbar sind. alstertal-coaching hat dem Kunden Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären

5. Rücktritt durch den Kunden 
Grundsätzlich sind Seminarbuchungen immer verbindlich. Erstattungen können auf Kulanzbasis erfolgen. In jedem Falle sind Drittleisterkosten und bereits entstandene Leistungen von alstertal-coaching zu bezahlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme oder vorzeitige Beendigung, z.B. durch schlechtes Wetter bzw. auf Wunsch des Kunden) nicht in Anspruch genommen, so behält sich alstertal-coaching den Anspruch auf den Gesamtpreis vor. Für einzelne ausgefallene Leistungen kann alstertal-coaching eine Erstattung gewähren.

7 Kündigung
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Teilnahmevertrag kündigen:

7.1. Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.

7.2. Wir kündigen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung , eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Teilnahmepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Zusätzlich erstatten wir pauschal Ihren Buchungsaufwand, sofern Sie von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8. Höhere Gewalt

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (betrifft insbesondere Wetterereignisse, nicht funktionierendes Mobilnetz, nicht funktionierender iRallye Server ohne unser Verschulden), kann alstertal-coaching die Durchführung von Leistungen verweigern (z.B. Betreten eines Waldes nach Sturm). Die Leistung gilt dennoch als erbracht. Auch Beinträchtigungen von Leistungen durch höhere Gewalt berechtigen zu keiner Rückerstattung. Zusätzliche Transportkosten wegen höherer Gewalt sind vom Auftraggeber zu tragen.

9. Haftung von alstertal-coaching
9.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen, insbesondere im Bereich Outdoor und Natur, können mit besonderen Risiken verbunden sein; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
9.2 alstertal-coaching beschränken ihre Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Gesamtpreis. 
9.3 alstertal-coaching als auch deren Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Körperschäden.
9.4 Die Haftung für Folgekosten des Auftraggebers bei der Absage einer Veranstaltung durch alstertal-coaching wird ausgeschlossen.

10. Alkohol und Drogen, gesundheitliche Probleme, Mitwirkungspflicht

10.1 Die Teilnehmer aller Veranstaltungen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Bei Verstößen hiergegen ist alstertal-coaching berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist nach 7.1 zu kündigen.

10.2 Vor der Veranstaltung muss der Trainer der Firma alstertal-coaching über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Asthma, Phobien oder Depressionen) informiert werden. In diesen Fällen sollte die Teilnahme unbedingt mit Ihrem Hausarzt abgesprochen sein. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Firma alstertal-coaching berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Für diese Fälle gilt Nr. 8 dieser allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen.

10.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern der Firma alstertal-coaching zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

11. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

12. Gewährleistung, Verjährung
Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen ihrer Geltendmachung sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages im BGB. Weitergehende Rechte der Teilnehmer sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.

13. Für während einer Veranstaltung innerhalb einer Spielgruppe beschädigte sowie verloren gegangene technische Geräte haftet der Kunde. Zugrundegelegt wird dabei 80% des Wiederbeschaffungswertes. Falls eine Reparatur günstiger ist, gilt dieser Wert. Etwaiges richterliches Mäßigungsrecht der Vertragsstrafe wird ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen. 

14. Technische Ungenauigkeiten
Insbesondere bei Rallyes (z.B. iRallye ) kann es aufgrund des komplexen Zusammenspiels von Programmierung, GPS Daten, mobiles Internet sowie Umgebungsfaktoren (wie veränderte Erreichbarkeit von Punkten) dazu kommen, dass einzelne Punkte einer Rallye trotz besten Bemühens bei der Planung nicht erreichbar / erfüllbar / spielbar sind.  

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand / Recht
Der Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Hamburg. Für alle Verstaltungen von alstertal-coaching gilt deutsches Recht.